Für diese Ausnahmegenehmigung waren zahlreiche Vorarbeiten notwendig. Die Wildsammlung im Rahmen des Projektes findet unter strengen Auflagen statt und wird wissenschaftlich dokumentiert. Nur auf Flächen mit einem besonders hohen Bestand an Arnika dufte gesammelt werden. Voraussetzung war, die Vermehrung des Bestandes seit Projektbeginn nachzuweisen. Dafür war es notwendig alle Pflanzenrosetten zu zählen, eine wahre Sysiphus-Arbeit. Weiterhin mussten alle Blütenstiele und die zu erwartenden Blüten erfasst werden.
Erst nach Meldung dieser Daten, wurde die Ausnahmegenehmigung erteilt. Es werden nur ca. 20 % der Blüten entnommen, so dass die Vermehrung der Art nicht gefährdet wird. Der grundsätzliche Schutz der Arnika bleibt jedoch unberührt. Unser Dank geht an die Regierung von Oberfranken, die uns 2 Stunden nach Anlieferung der Daten die Genehmigung per E-Mail zukommen lies. Es war höchste Eile geboten, da bei 35 ° C an Pfingsten die Blüten sehr schnell verblühen.