In Deutschland ist die Arnika durch die Bundesartenschutzverordnung streng geschützt und darf nur in Ausnahmefällen für die Herstellung von Salben und Tinkturen gesammelt werden. Sie ist weiterhin Bestandteil des Anhang V der der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Richtlinie), die sich mit Tier- und Pflanzenarten, für deren Entnahme aus der Natur besondere Regelungen getroffen werden können, befasst. Diese dürfen in der EU nur im Rahmen von Managementmaßnahmen genutzt werden. Der Großteil der für Arnikaprodukte genutzten Wildsammlungen stammt aus den Pyrenäen, der Schweiz und Südosteuropa.