Da die Arnika nach Bundesartenschutzverordnung eine streng geschützte Art ist, müssen wir uns für alle Aktivitäten eng mit den Behörden abstimmen und halten uns strikt an die gesetzlichen Vorschriften. Von der Arnika dürfen ansonsten weder Blüten, Pflanzenteile, noch ganze Pflanzen oder Samen entnommen werden.
Anfang Juli war es dann soweit! Die ersten Arnikasamen sind ausgereift und fangen an zu „fliegen“. Da aber nicht alle gleichzeitig reif werden, mussten die Flächen alle zwei bis drei Tage kontrolliert und abgesammelt werden.